Sexuelle Gewalt
Von sexueller Gewalt spricht man, wenn ein Mädchen oder ein Junge von einem Erwachsenen oder älteren Jugendlichen als Objekt für die Befriedigung eigener sexueller Bedürfnisse benutzt wird oder von einem anderen mit Gewalt zu sexuellen Handlungen gezwungen wird.
Kinder oder Jugendliche sind auf Grund ihrer geistigen und emotionalen Entwicklung nicht in der Lage, sexuellen Beziehungen zu Erwachsenen wissentlich zuzustimmen. Sie suchen in erster Linie positive Beziehungen und wollen keine Sexualität. Täter oder Täterinnen nutzen das Macht- oder Abhängigkeitsverhältnis aus. Nur etwa 6 % der Täter sind den Kindern fremd.
Die Übergänge von Zärtlichkeiten zu sexueller Bedrängnis sind fließend und für Kinder oder Jugendliche manchmal sehr spät wahrnehmbar.
Sexuelle Gewalt hat viele Gesichter. Sie umfasst unter anderem
- Zwang zu Handlungen wie Berühren und Manipulieren der eigenen Geschlechtsteile,
- Zwang die Geschlechtsteile der Erwachsenen zu manipulieren,
- Zwang sexuelle Aktivitäten unter Erwachsenen anzusehen oder daran teilzuhaben,
- wenn ein Erwachsener ein Kind für pornographische Zwecke ausnutzt,
- Kinder mit pornographischen Filmen konfrontiert,
- Zwang zur Selbstbefriedigung und/ oder den Erwachsenen zu befriedigen,
- oraler, analer und/ oder vaginaler Geschlechtsverkehr.
Was können Sie tun, wenn ihr Kind missbraucht wurde? [pdf; 0,2 MB]
Häusliche Gewalt
Der Begriff "Häusliche Gewalt" bezeichnet Gewalttaten zwischen erwachsenen Personen, die in naher Beziehung zueinander stehen oder gestanden haben. Das sind in erster Linie Erwachsene in ehelicher und nicht-ehelicher Lebensgemeinschaft, aber auch in anderen Verwandtschaftsbeziehungen. Die Gewalt umfasst körperliche, sexuelle, seelische, soziale und emotionale Gewalt. Zu den häufigsten Gewalthandlungen zählen Beleidigungen, massives Kontrollverhalten, Bedrohungen bis hin zur Morddrohung, Körperverletzungen durch Stoßen, Werfen von Gegenständen, Schlagen, sexuelle Gewalt. Meistens sind es Männer, die an Frauen Gewalt ausüben.
Oft werden Frauen und Kinder, die sich aus den Gewaltbezügen lösen, gestalkt. In ca. 90 Prozent der Fälle bekommen Kinder die Gewalthandlungen mit.
Seelische Gewalt
Seelische Gewalt gegen Kinder hat viele Formen und Gesichter.
Zu emotionaler Vernachlässigung gehören:
- Mangel an Wärme in den Eltern-Kind-Beziehungen
- Ausbleiben elterlicher Reaktionen auf emotionale Signale des Kindes
- Vorherrschen ablehnender bis feindseeliger elterlicher Haltung
(z. B. in Form einer Sündenbockzuweisung) - Erziehung, die zu wenig altersgemäße Erfahrungen zulässt bzw. nur wenig Lerngelegenheiten oder –anreize bereitstellt
- Fehlende adäquate Freiräume und Grenzen durch die Eltern
- fehlendes Engagement der Eltern für die schulische Entwicklung des Kindes
- unzureichende Beaufsichtigung durch die Eltern (z. B. bleibt ein Kind längere Zeit auf sich allein gestellt; Ausbleiben einer elterlichen Reaktion auf längere unangekündigte Abwesenheit oder anderes schwerwiegendes Fehlverhalten des Kindes)
- unangemessene Anforderungen oder Nötigungen durch die Eltern
- schwerwiegende psychische Bestrafungsmaßnahmen wie Einsperren des Kindes an einem dunklen Ort; Verweigerung von Hilfe und Schutz in gefährlichen oder Angst auslösenden Situationen.
Sexuelle Gewalt im Internet
Chatten kommt aus dem Englischen und heißt plaudern. Ein chat ist eine Online-Kommunikation, in der zwei oder mehrere TeilnehmerInnen gleichzeitig miteinander in Verbindung stehen. Um sich im Chat anzumelden, muss man sich einen Nicknamen (Fantasiename/Pseudonym) ausdenken und ein Passwort eingeben.
Im chatroom, in dem sich zahlreiche chatter treffen, ist der schriftliche Dialog für alle Anwesenden lesbar. Aber jeder kann einen anderen zu einem Zweiergespräch in ein gesondertes Fenster einladen. Dieser Dialog kann von niemandem verfolgt werden, auch nicht von einem Betreuer oder Moderator der Internetplattform.
Bei entsprechender technischer Ausstattung, kann man die Dialogpartnerinnen und –partner auch hören oder mit Hilfe einer Web-Cam auch sehen. In fast allen chats können die User (Nutzer) ein eigenes Profil (Steckbrief) anlegen, in dem sie Angaben zu ihrer Person machen und ein Foto einstellen.
Mobbing
Der Begriff Mobbing stammt aus dem Englischen und bedeutet anpöbeln, fertigmachen (mob = Pöbel, mobbish = pöbelhaft). Mobbing ist eine Form offener und/oder subtiler Gewalt gegen Personen über längere Zeit mit dem Ziel der sozialen Ausgrenzung. Es kann sich dabei um verbale und/oder physische Gewalt handeln. Mobbing unter Schülerinnen und Schülern bezeichnet alle böswilligen Handlungen, die kein anderes Ziel haben, als eine Mitschülerin oder einen Mitschüler fertig zu machen. Dazu gehören
- als direktes Mobbing: Hänseln, Drohen, Abwerten, Beschimpfen, Herabsetzen, Bloßstellen, Schikanieren
- als indirektes Mobbing: Ausgrenzen, Ruf schädigen, "Kaltstellen" durch das Vorenthalten von Informationen und Beschädigen von Eigentum der gemobbten Person u.ä.
Häufig sind die Erwachsenen ratlos oder schauen weg, während die Opfer, egal ob Kinder oder Erwachsene, die Schuld bei sich selbst suchen und zunehmend in eine soziale Isolation geraten. Nur selten informiert ein Schüler oder eine Schülerin einen Lehrer oder erzählt den Eltern, was tagtäglich passiert. Generell ist Mobbing ein Symptom für gestörte Kommunikation: Die Opfer werden isoliert, die Täter bekommen keine Rückmeldung über die Auswirkungen ihrer Schikane, und die passiven "Zuschauer" sind ratlos, haben Angst oder verhalten sich auch in gewisser Weise voyeuristisch.
Je länger Mobbing andauert, umso schwieriger ist es, eine Lösung zu finden und um so sicherer ist die körperliche oder seelische Beeinträchtigung der betroffenen Kinder oder Erwachsenen.
Die Folgen wirken sich auf die gesamte Persönlichkeit aus:
- Physische Schädigungen (Verletzungen)
- Psychische Schädigungen (z. B. Zerstörung des Selbstbewusstseins)
- Psychosomatische Reaktionen (z. B. Appetitlosigkeit, Bauchschmerzen, Albträume, Schlafstörungen)
- Sonstige Reaktionen (z. B. Unkonzentriertheit, Leistungsrückgang, Fehltage durch "Krankheitstage" oder Schwänzen, Rückzug aus sozialen Bezügen, Ängste, Depressionen, bis zu Suizidversuchen bzw. vollzogenem Suizid)
Gewalt über das Handy
Handys sind inzwischen unter Jugendlichen ein weit verbreitetes Kommunikationsmedium Dass diese Geräte schon längst nicht mehr nur zum Telefonieren geeignet sind, ist sicher auch bekannt. Besonders die Foto- und Videofunktionen sind unter Schülern sehr beliebt. Leider lässt sich damit nicht nur die Klassenfahrt oder das Schulfest filmen – sondern auch Gewalt inszenieren: Jugendliche schlagen und treten Gleichaltrige, um die Tat mit dem Handy aufzunehmen und damit gegenüber Freunden oder im Internet anzugeben und die Opfer zu beleidigen und zu demütigen. Happy Slapping heißt dieses Phänomen, von dem laut einer aktuellen Studie 16,5 Prozent der befragten Jungendlichen betroffen sind.
Die Täter sind stark durch gewalttätige Computerspiele und Fernsehen geprägt, die die Gewaltbereitschaft fördern. Sie demonstrieren ihre Stärke und Macht über die Anonymität ihrer Taten, die dem Opfer massiv schaden und den oder die Täter oft ungeschoren davon kommen lassen.
Hat der Gemobbte beim altmodischen Mobben seinen Peiniger immerhin von Angesicht zu Angesicht vor sich, so kann im Netz jeder X-beliebige die Prügelei auf einer eigens eingerichteten Seite anschauen, auf der Kommentarseite anonym einen Haufen erniedrigende Worte über das gedemütigte Opfer ausgießen und so seinen unterdrückten Aggressionen freien Lauf lassen. Das Opfer hat keine Ahnung, aus welcher Ecke all der Hass kommt, mit dem es fertig gemacht werden soll.
Diese Anonymität setzt den Opfern besonders zu. Den Feind im Blick zu haben, ist immer noch erträglicher als ihn überall unsichtbar lauernd vermuten zu müssen. Die Opfer verkriechen sich und fragen: Werden diese Beleidigungen, pornographischen Fotokollagen, all die Beschimpfungen je wieder aus dem Netz verschwinden? Wahrscheinlich nicht. Das Netz vergisst selten und man kann nur hoffen, dass in der Flut der Daten die Gewaltdarstellungen untergehen.
Juristische Verfahren
Sexueller Missbrauch, körperliche Gewalt, schwere Vernachlässigung u. a. sind Straftatbestände, die zur Anzeige gebracht werden können. Bei der Strafverfolgung muss die Sorge um das Wohl des Kindes im Vordergrund stehen. Vor einer Anzeigenerstattung sollten Sie sich fachlichen Rat holen, um die Lage besser einschätzen zu können.
Bedenken Sie, dass das kindliche Opfer im juristischen Verfahren oft der Hauptzeuge ist und zur Aussage fähig und auch motiviert sein sollte. Das Strafverfahren muss kindgerecht gestaltet sein, um weitere Schädigungen des Kindes zu vermeiden. Deshalb sollte in jedem Falle dem Kind eine Anwältin oder ein Anwalt an die Seite gestellt werden, auch um es bei der evtl. Nebenklage zu vertreten.